1. Denkmalpflege

    „Die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern bildet eine Disziplin, welche sich aller Wissenschaften und Techniken bedient, die zur Erforschung und Erhaltung des kulturellen Erbes beitragen können. Ziel der Konservierung und Restaurierung von Kunst und Kulturgut ist ebenso die Erhaltung wie die Bewahrung des geschichtlichen Zeugnisses. Als lebendige Zeugnisse Jahrhunderte alter Traditionen der Völker vermitteln die Denkmäler in der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit.“  CHARTA VON VENEDIG (1964)

  2. Restaurierung

    (aus dem Lateinischen: Wiederherstellung)

    „Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird sich das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.“ CHARTA VON VENEDIG

    Zu den Maßnahmen, die dabei angewendet werden können, gehören beispielsweise die Freilegung, das Rekonstruieren oder das Retuschieren.Für ein geeignetes Restaurierungskonzept ist eine detaillierte Befunduntersuchung und Dokumentation ausschlaggebend, um eine gelingende und abgestimmte Restaurierungsmaßnahme zu formulieren.

  3. Konservierung

    (aus dem Lateinischen: Bewahrung)

    Die Konservierung ermöglicht den historischen Zustand am Objekt zu bewahren und zu erhalten. Durch restauratorische Fachuntersuchungen und naturwissenschaftlichen Analysen, lassen sich Schäden und Veränderungen an der Substanz verhindern oder aufhalten. Eine präventive Konservierungsmaßnahme schützt das zu erhaltende Kunstobjekt vor weiteren Schadensformen und kann somit weitere Eingriffe unnötig machen.

  4. Retouche

    (aus dem Französischen: Nachbesserung)

    Die farbige Ergänzung kleinerer Fehlstellen von noch vorhandenen Formen bezeichnet man als Retusche. Um fehlende Partien farblich zu ergänzen, weil sie verloren sind, bedarf einer sachgemäßen Ausführung zur Wiederherstellung. Nach erforschter Schadensursache sollte die Festigung, der noch vorhandenen Substanz, wie auch die Reinigung abgeschlossen sein. Um die Vertiefungen sichtbarer Konturen auszugleichen, ist oftmals eine Malschichtniveau- Angleichung durch eine Kittung unumgänglich. Die Größenordnung einer Fehlstelle ist ein wesentlicher Kritikpunkt. Demnach ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Rekonstruktion (einer großflächigen Fehlstelle) oder einer Retusche(eine punktuelle kleinflächige Fehlstelle) handelt. Um den verlorenen Inhalt einer größeren Fehstelle auszuführen, sollte eine Rekonstruktion genau definiert sein und mit dem Nutzer (Eigentümer) besprochen werden. Eine genaue Vorlage ist notwendig, um den künstlerischen Inhalt zu deuten.

  5. Rekonstruktion

    (aus dem Lateinischen: Nachbildung)

    Eine genaue Vorstellung benötigt man bei der Erstellung einer Nachbildung. Das zum Teil verlorene, stark beschädigte oder vielleicht als Foto datierte Objekt sollte, wenn sich dies begründen lässt, im denkmalwürdigen Kontext, dem historischen Zustand angeglichen werden. Eine Angleichung in materieller sowie handwerklicher Technik sollte das Objekt in sinnbildlicher Form verständlich erklären.

  6. Renovierung

    (aus dem Lateinischen: Erneuerung)

    Die Renovierung gefährdet und verändert die ursprüngliche historische Substanz an einem Objekt.

    Gleich wohl es sich um ein Baudenkmal, ein bewegliches Kunstdenkmal oder ein baugebundenes Gemälde handelt. Technische Verbesserungen, sowie wirtschaftliches Interesse begünstigen Erneuerungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und sind mit teilweisen oder ganzen Verlusten am Objekt verbunden Der eigentliche Grundgedanke der Konservierung verliert sich.